Die Weltgesundheitsorganisation (WHO – World Health Organization) definierte 2002 Palliativmedizin als „ … Ansatz zur Verbesserung der Lebensqualität von Patienten und ihren Familien, die mit den Problemen konfrontiert sind, die mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung einhergehen, und zwar durch Vorbeugen und Lindern von Leiden, durch frühzeitiges Erkennen, Einschätzen und Behandeln von Schmerzen sowie anderen belastenden Beschwerden körperlicher, psychosozialer und spiritueller Art“.
Entsprechend geht es in der Palliativtherapie darum, Beschwerden und Schmerzen zu lindern. Dies setzt ein mit Beginn einer lebensbedrohlichen Diagnose. Oftmals leben Menschen jahrelang mit ihrer Krankheit und dank der Palliativmedizin führen sie ein erfülltes Leben.
Dabei versucht die Palliativmedizin, beispielsweise den Verlauf von unheilbaren Erkrankungen zu verlangsamen und Symptome wie Übelkeit, Schmerz oder Depressionen aufzufangen. Viele medizinische und therapeutische Disziplinen arbeiten hierfür zusammen. Die möglichen Maßnahmen sind so vielseitig, wie die Situationen, die sie erfordern. Es geht darum, die Symptome zu reduzieren und den Betroffenen Freude am Leben zu vermitteln.
Rechtlich regelt in Deutschland das Hospiz- und Palliativgesetzt (HPG) (BGBI. I S. 2114) den Bereich.