Landespflegegeld – in Bayern
Erhältlich ab Pflegegrad 2
Ab 2018 hat die Bayrische Staatsregierung ein Landespflegegeld für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 von jährlich 1.000 Euro eingeführt. In anderen Bundesländern gibt es dies derzeit nicht.
Sie erhalten den Antrag in Bayern bei folgenden Stellen:
- Finanzamt