Erhältlich ab Pflegegrad 2
Ab 2018 hat die Bayrische Staatsregierung ein Landespflegegeld für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 von jährlich 1.000 Euro eingeführt. In anderen Bundesländern gibt es dies derzeit nicht.
Sie erhalten den Antrag in Bayern bei folgenden Stellen:
- Finanzamt
- Landratsamt
- Zentrum Bayern Familie und Soziales
- Download im Internet – auch hier bei PiA – Palliativ im Alltag e.V.
Dies gilt nur für in Bayern gemeldete Bürger ab Pflegegrad 2. Sie können den Antrag ab sofort (Juni 2018) stellen. Für das derzeit laufende Pflegegeldjahr (01.10.2017 bis 30.09.2018) endet die Antragsfrist am 31.12.2018. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme. Sie müssen es also nicht angeben, wenn Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen.
Wie in der Süddeutschen Zeitung vom 13.09.2018 berichtet, wird das Landespflegegeld nicht auf Grundsicherung und Sozialhilfe angerechnet (also auch nicht auf ‚Hilfe zur Pflege‘).
Die Bayrische Landesregierung hat für Ihre Fragen eine Liste von Antworten zusammengestellt: häufige Fragen Landespflegegeld
Den ausgefüllten Antrag schicken Sie bitte per Post an
Landespflegegeldstelle
81050 München
Stand: September 2018