Wer auf die letzte Wegstrecke einbiegt und das Ende seiner Lebenszeit spürt, nimmt die wichtigen Dinge wahr. Bei all dem Schmerz gibt es Aspekte, die unangemessen formal klingen und dennoch dafür sorgen, dass Ihre Wünsche und Vorstellungen beachtet werden.
Sind Sie beispielsweise weiterhin ‚geschäftsfähig‘? Gibt es jemanden, der für Sie und Ihr Vermögen handeln kann, wenn Sie es zu Lebzeiten nicht mehr können? Haben Sie Menschen Ihres Vertrauens Vollmachten erteilt, Ihre Angelegenheiten in Ihrem Sinne wahrzunehmen? Liegt Ihre Generalvollmacht vor? Ihre gültige Patientenverfügung? Wer soll für Sie Entscheidungen treffen, wenn Sie nicht mehr in der Lage dazu sind?
An dieser Stelle sollte auch über die eigene Lebensspanne hinaus gedacht werden. Ist Ihr Testament noch aktuell? Sind alle für Sie wichtigen Aspekte bedacht, die Sie auf Dauer geregelt haben möchten?
So tragisch dies klingt, wenn Sie nicht handeln und entscheiden, tun es andere für Sie – jedoch nicht unbedingt in Ihrem Sinne. Liegt beispielsweise kein Testament vor, greift das Bürgerliche Gesetzbuch ein und verteilt Ihre Hinterlassenschaft nach einem abstrakten Schlüssel. Sollten Sie keinen Betreuer benennen, übernimmt dies ein gerichtlich eingesetzter Vertreter. In diesem Fall hat nicht einmal Ihre Frau oder Ihr Mann Verfügungsrecht.
Der Gang zum Notar oder Rechtsanwalt für ein Testament, Ihre Generalvollmacht und Ähnliches schafft Klarheit für alle Beteiligten. Wenden Sie sich an Menschen, die ihre Materie beherrschen und denen Sie vertrauen.