Autorin Maren Wenz
Ab sofort (März 2020) gewähren die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat einen Zuschuss bis zu 6.250 Euro für Umbauten in Wohngebäuden, mit denen Sie Barrieren reduzieren. Für das Jahr 2020 wurden vom Bund 100 Millionen Euro bereitgestellt.
Sollten Sie Maßnahmen planen, setzen Sie diese am besten rasch um. Nur solange Mittel vorhanden sind, und Sie mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen haben, können Sie einen Antrag im KfW-Zuschussportal stellen.
Wen fördert die KfW als Privatperson – unabhängig vom Alter
- Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung
- Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung
- Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen
- Mieter; Empfehlung: Schließen Sie mit Ihrem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung ab.
Höhe des Zuschusses
Für eine Maßnahme, um die Barrieren zu reduzieren beträgt die Förderung
10 % der förderfähigen Investitionskosten bis zu maximal 6.250 Euro pro Antrag. Diesen können Sie stellen, wenn Sie mindestens 2.000 Euro investieren.
Was tun Sie?
Stellen Sie Ihren Antrag über das KfW-Zuschussportal.
Falls Sie Fragen haben, rufen Sie die kostenfreie Servicenummer an oder lassen sich beraten von Sachverständigen und Wohnungsberatungsstellen.
Wichtig: Bitte stellen Sie Ihren Antrag BEVOR Sie mit der Maßnahme beginnen oder in Auftrag geben.
Haben Sie Fragen? Die KfW-Experten helfen Ihnen.
Tel. 0800 539 9002 (kostenfreie Servicenummer)
Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr
Download der Informationen
Merkblatt Barrierereduzierung Investitionszuschuss, Stand März 2020
Anlage zum Merkblatt Barrierereduzierung – Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen, Stand März 2020
Quelle www.kfw.de
Stand: März 2020