Herzschrittmacher am Lebensende unbedenklich
Wer mit einem Herzschrittmacher lebt, überlegt möglicherweise, ob ihn dieser in Ruhe sterben lässt. Sollte er bei schwerer Krankheit abgestellt werden? Die Deutsche Herzstiftung antwortet hierzu und entspannt die Situation.
Der Herzschrittmacher stimuliert den Herzmuskel mit einem elektrischen Impuls. Sollte das Herz nicht mehr schlagen können, weil sehr viele Muskelzellen beispielsweise nach einem Herzinfarkt unwiederbringlich verlorengingen, antwortet das Herz von sich aus nicht mehr auf den Impuls. Dieser geht ins Leere, und der Betroffene stirbt wie jemand ohne Schrittmacher.
Die Geräte lassen sich außerdem so einstellen, dass sie nur bei einer vorher festgelegten, niedrigen Herzfrequenz einsetzen. Ist die natürliche Frequenz höher als die des Schrittmachers, wird dieser nicht aktiv.
Wann wäre es sinnvoll, den Schrittmacher zu entfernen?
In bestimmten Situationen ist es eventuell tatsächlich hilfreich, den Schrittmacher abzustellen. Im Rahmen einer längeren Tumorbehandlung oder Palliativtherapie (wenn keine Heilungschancen bestehen) ist die Belastung krankheitsbedingt hoch. Ihn dann abzustellen, kann jedoch einem aktiven Verkürzen der Lebensdauer gleich kommen. Auf ausgesprochenen Wunsch des Patienten ist dies möglich. Dabei unterstützt und berät ihn sein behandelnder Arzt, da dies stark auf die persönlichen Voraussetzungen abgestimmt sein muss.
Was geschieht mit dem Schrittmacher nach dem Sterben?
Schrittmacher und implantierbare Defibrillatoren enthalten Bestandteile, die nicht ins Erdreich gelangen dürfen. In Deutschland organisiert in der Regel das beauftragte Bestattungsinstitut, dass das Gerät in einem kleinen operativen Eingriff entfernt wird.
Quelle/weitere Informationen: Deutsche Herzstiftung e.V.
Stand: Oktober 2020