Autor: Armin Häussler
Um den Verdienstausfall im Ansatz auszugleichen, können Pflegende für diese Zeit beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein zinsloses Darlehen beantragen. Wie der Name schon sagt, muss es zurückgezahlt werden. Hierfür gibt es Ratenvereinbarungen und in Härtefällen lassen sich diese verzögern. Die finanzielle Last verteilt sich dadurch auf einen längeren Zeitraum.
Das Darlehen beantragen Sie beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben:
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Referat 407
50964 Köln
Telefon: 0221 3673-0, Telefax: 0221 3673-4661
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Links
Musterformulare unter ‚Wege zur Pflege‘ – verständliche Informationen herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Zwischenstand
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) vom 28.07.2019 berichtet, dass dieses Darlehen seit Einführung 2015 nur von 921 Menschen in Anspruch genommen wurde. Ein Blick auf das zugrundeliegende Gesetz zur „besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ verrät mögliche Gründe. Pflegende Angehörige haben nur dann Anspruch darauf ihre Arbeitsstunden zu reduzieren und mit Hilfe des Darlehens den Verdienstausfall auszugleichen, wenn ihr Betrieb mehr als 15 Mitarbeitende hat. Die Gesamtpflegezeit ist auf 24 Monate limitiert. Der Anspruch auf Mittel verfällt, wenn Angehörige länger gepflegt werden müssen. Das Darlehen orientiert sich ausschließlich an einem kurzfristigen Ausfall der Arbeitskraft. Eine in der FAZ erwähnte Statistik von 2015 besagt jedoch, dass 40 Prozent der Angehörigen länger als zwei Jahre zu pflegen sind. ((Die PiA-Redaktion enthält sich eines Kommentars über dieses „Timing“.))
Stand: Juli 2019