„Sie stellen einfach einen formlosen Antrag ans Amt und erhalten dann die Genehmigung.“ Solche Aussagen von Beamten sind hilfreich gemeint, um es einfach zu halten und Hürden zu senken. Sie setzen jedoch voraus, dass jemand generell mit Anträgen vertraut ist.
Was in einen formlosen Antrag gehört
Selbst ein formloser Antrag enthält Inhalte und Punkte, die zum Verständnis erforderlich sind. Dazu gehören:
- Meine Adresse als Antragstellerin
- Adresse des Amts, bei dem ich den Antrag stelle – mit konkretem Ansprechpartner (falls ich ihn kenne)
- Beziehe ich mich auf ein vorangegangenes Schreiben oder einen aktuellen Ablauf?
- Mein Anliegen. Was genau beantrage ich?
- Ort und Datum
- Unterschrift mit darunter dem maschinengeschriebenen Namen
Hier sehen Sie im Download eine Beispielseite, die mögliche Bausteine auflistet.
Es gibt Ämter, die auf ihren Seiten Musterformulare bereitstellen. Darauf sind Anträge und Anfragen zu bestimmten Themen vorformuliert. Betroffene prüfen, ob diese zutreffen, passen gegebenenfalls Daten an und übernehmen den Wortlaut. Wer in Druckschrift schreibt oder über eine gut leserliche Handschrift verfügt, kommt auch ohne eine Schreibmaschine oder einen Computer + Drucker aus.
Tipp: Ob mit Hand oder Maschine geschrieben, es empfiehlt sich wichtige Anträge zu kopieren, bevor Sie sie losschicken.
Tipp: Ein Beispiel für verständliche Musterformulare bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf seiner Informationswebsite ‚Wege zur Pflege‘ – https://www.wege-zur-pflege.de/familienpflegezeit/service.html.
Links
Musterformulare unter ‚Wege zur Pflege‘ – verständliche Informationen herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Stand: Mai 2018
Autorin: Maren Wenz