Autor Armin Häussler
Wer Angehörige in ihrer letzten Lebensphase begleiten möchte, hat die Möglichkeit, bis zu drei Monate ganz oder teilweise eine berufliche Auszeit zu nehmen. Sobald der Arbeitgeber mehr als 15 Beschäftigte hat, besteht ein Rechtsanspruch darauf. In kleineren Unternehmen werden häufig freiwillige Vereinbarungen getroffen, um die Freistellung zu gewähren. Der Arbeitgeber braucht eine ärztliche Bescheinigung darüber, dass der zu Pflegende eine begrenzte Lebenserwartung hat. Dies basiert auf dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vom 1. Januar 2015.
Den Arbeitgeber involvieren
Es ist auf jeden Fall wichtig und hilfreich, solche Situationen mit Vorgesetzten und Geschäftsführern offen zu besprechen. Möglicherweise finden sich im gemeinsamen Austausch weitere Lösungen, um die Pflegezeit zu unterstützen.
Ein bemerkenswertes Beispiel für Kollegialität haben die Mitarbeitenden von Seidel und Carus im hessischen Fronhausen gesetzt. Sie spendeten Überstunden an einen Kollegen, dessen Sohn an Leukämie erkrankt war.
Drei Monate pro Pflegenden
Die drei Monate stehen jedem pflegenden Angehörigen zu. Es können also beispielsweise Geschwister sich im Betreuen abwechseln. Die zu Pflegenden dürfen dabei auch im Ausland leben. Musterformulare für Anträge und Bestätigungsschreiben liegen zum Download bereit unter www.wege-zur-pflege.de/familienpflegezeit/service.html.
Zinsloses Darlehen
Um den Verdienstausfall im Ansatz auszugleichen, können Pflegende für diese Zeit beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). ein zinsloses Darlehen beantragen. Wie der Name schon sagt, muss es zurückgezahlt werden. Hierfür gibt es Ratenvereinbarungen und in Härtefällen lassen sich diese verzögern. Die finanzielle Last verteilt sich dadurch auf einen längeren Zeitraum.
Das Darlehen beantragen Sie beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben:
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Referat 407
50964 Köln
Telefon: 0221 3673-0, Telefax: 0221 3673-4661
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Links
Musterformulare unter ‚Wege zur Pflege‘ – verständliche Informationen herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Stand: Mai 2018