Autor: Peter Markworth
Für viele von uns gehört das Internet zum Alltag. Ich kaufe ein, informiere mich, überweise Rechnungen, … alles online. Ähnlich dem analogen Leben müssen meine Erben für Verpflichtungen aufkommen – auch aus der digitalen Hinterlassenschaft. Abonnements, Einkäufe, Buchungen und ähnliche Verträge, die ich zu Lebzeiten abgeschlossen habe, laufen nach meinem Tod rechtsgültig weiter. Sie müssen von meinen Erben erfüllt und eigens gekündigt werden. Vertragliche Bedingungen wie Kündigungsfristen gelten nach wie vor.
Mail Accounts
Wie organisiere ich es, dass meine Erben nach meinem Ableben Zugang zu den Daten meiner Mail Accounts erhalten – falls ich dies wünsche? Die Anbieter von Domains und Mail Accounts (Provider) verhalten sich unterschiedlich, wenn ein Kunde stirbt. PiA – Palliativ im Alltag e.V. hat exemplarisch bei 1&1 und bei checkdomain nachgefragt.
1&1
„Solange wir von keinem Todesfall Kenntnis erlangen, laufen alle Verträge weiter und alle Accounts bleiben bestehen.
Im Todesfall ist eine Vertragsübernahme möglich, wenn Kopien von Sterbeurkunde und Erbschein übermittelt werden. Dabei muss die schriftliche Zustimmung aller Erben zwingend vorliegen. Erben erhalten dann Zugriff auf alle im Vertrag enthaltenen Daten.
Ist eine Umschreibung nicht möglich, wird der Vertrag beendet. Inhaltsdaten wie E-Mails werden kurz nach der Kündigung gelöscht, die Vertragsdaten werden dann zum Endes des auf die Kündigung folgenden Kalenderjahres gesperrt und mit Ablauf der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen spätestens nach 10 Jahren gelöscht.“
Input von Ivonne Manns, 1&1 Kundenservice, 1&1 Internet SE
checkdomain
Im Todesfall gehören Domains zur Hinterlassenschaft. Die Erben müssen sich der Organisation annehmen. Das heißt konkret für Domains, dass die Erben sie entweder kündigen oder sich selbst als Inhaber eintragen lassen. Dann haben sie auch Zugriff auf die damit verbundenen Mail Accounts. Um sich als Erbe zu legitimieren, verlangt checkdomain Sterbeurkunde und Erbnachweis.
Falls sich niemand als Erbe meldet und die Gebühren nicht weiter gezahlt werden, nimmt die Mahnung ihren Lauf. Wenn sich im Mahnungsverlauf niemand ermitteln lässt, kündigt das Unternehmen den Account und löscht die Daten.
Input von Arne Waterwiese, checkdomain
Gesetzlich nicht festgelegt
Hierfür gibt es jedoch keine gesetzlich festgelegten Regeln. Kostenlose Dienste wie google mail oder web.de folgen eigenen Abläufen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bietet auf youtube praktischen Rat, wie ich einen Kontakt im Todesfall eintrage:
Stand Mai 2018