Schwere Krankheit und Palliativbehandlung bringen es oftmals mit sich, körperlich eingeschränkt zu sein. Dies hat für die Betroffenen im täglichen Leben Nachteile zur Folge und braucht stellenweise eigene Rechte. Einen Schwerbehindertenausweis erhalten Sie ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 und höher. Wichtig ist dies beispielsweise gegenüber Arbeitgebern, Trägern von Sozialleistungen und Behörden.
Den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweise stellen Sie als Betroffener im Versorgungsamt oder der zuständigen Behörde. Das Bürgeramt Ihrer Stadt oder Gemeinde gibt Ihnen gerne die richtige Adresse. Wenn Sie den Antrag stellen, so gilt dieser rückwirkend ab der Diagnose, die für die Behinderung ausschlaggebend ist.
Der Antrag
Sie erhalten ihren Antrag bei dem für Sie zuständigen Landratsamt/Versorgungsamt auch auf telefonische Anfrage. Ihr Hauptwohnsitz entscheidet, welches Amt und welche Kommune zuständig sind.
Den Antrag auszufüllen geht rasch. Wer die medizinischen Anlagen (Arzt- und Krankenhausbefunde, Pflegegutachten, Reha-Berichte, etc.) komplett einreicht, beschleunigt das Verfahren. Wichtig: Diese müssen aus den letzten zwei Jahren stammen. Andernfalls schreibt das Amt die jeweiligen Ärzte an, die eine Frist von sechs Wochen für die Antwort haben. Wenn sie nicht reagieren, mahnt das Amt … und es zieht sich.
Wer keinen Kopierer zur Verfügung hat und Originalunterlagen abgibt, versieht diese mit dem Hinweis „Original. Bitte an mich zurückschicken.“ Besser ist es jedoch, die Originale bei sich zu halten und Kopien beizufügen.
Es dauert ca. vier bis acht Wochen, bis ein Antrag bearbeitet ist. Ein „Eilt sehr.“ auf dem Deckblatt hilft dem Amt, die Dringlichkeit zu prüfen.
Auf die entscheidende Diagnose konzentrieren
In Ihrem Antrag konzentrieren Sie sich am besten auf jene Diagnose und die damit verbundenen Unterlagen, die für die Behinderung verantwortlich ist. Andere, weniger schwerwiegende Krankheiten und deren Befunde verzögernd das Bewerten – ohne einen Vorteil zu bringen.
Sind Sie selbst nicht in der Lage, sich darum zu kümmern, benennen Sie einfach per Vollmacht einen Vertreter. Diese könnte beispielsweise lauten: „Ich bestätige, dass ((Vorname)) ((Name)) berechtigt ist, meine Interessen beim Versorgungsamt zu vertreten.“
Merkzeichen
Mit einem Grad der Behinderung von 50 und mehr gibt es Merkzeichen, die die jeweiligen Einschränkungen auf dem Ausweis anzeigen. Dies hilft, um die Nachteile für schwerbehinderte Menschen besser auszugleichen. Beim Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) beispielsweise übernimmt die Krankenkasse die Fahrtkosten zum Facharzt. ((Übersicht der Merkzeichen im Download))
Wenn der Antragsteller stirbt
Verstirbt der Betroffene während der Antrag bearbeitet wird, können die Angehörigen beim Finanzamt erwirken, dass der Antrag fortgesetzt wird. Das Bearbeiten der Sachverhalte hat das Versorgungsamt nach dem Tod des Betroffenen eingestellt und informiert das Finanzamt dann lediglich über das Datum der Diagnose. Daraus ergeben sich möglicherweise rückwirkend steuerliche Vorteile.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag
- Namen und Adressen der behandelnden Ärzte und Einrichtungen -> bei diesen fordert das zuständige Amt falls nötig weitere Berichte an.
- Kopie der vorhandenen medizinischen Unterlagen (jünger als 2 Jahre)
- Kopie des Personalausweises oder bei ausländischen Antragstellern: Kopie des Nachweises über den berechtigten Aufenthalt in Deutschland
Gesetzesquelle: www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/
Download
Merkblatt bzw. Erläuterungen zum Bescheid, Stand Januar 2018
Übersichte über Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen, Stand Januar 2018
Stand: März 2018