Ein Darlehen für Pflegende – kaum in Anspruch genommen
Autor: Armin Häussler Um den Verdienstausfall im Ansatz auszugleichen, können Pflegende für diese Zeit beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein zinsloses Darlehen beantragen. Wie der Name schon sagt, muss es zurückgezahlt werden. Hierfür gibt es Ratenvereinbarungen und in Härtefällen lassen sich diese verzögern. Die finanzielle Last verteilt sich dadurch auf einen längeren Zeitraum. Das Darlehen beantragen Sie… » weiter
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